Eine Therapie ist eine ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung.
Ihr Arzt hat bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Erkrankung festgestellt,
die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf abgemildert werden kann.
Hier einige Beispiele:
- Bluthochdruck
- Fettstoffwechselstörungen
- Rheumatische Erkrankungen
- Hyperurikämie/ Gicht
- Osteoporose
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Allergien
- Magen- und Darmerkrankungen
- Organerkrankungen (z.B. Leberzirrhose, Pankreatitis)
- Untergewicht
- Nephrologische Erkrankungen
- Pädiatrische Erkrankungen
u.s.w. – fragen Sie nach!…
Ihr Arzt kann eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V verordnen.
Lassen Sie dazu ein Rezept, Überweisung oder eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich, je nach Indikation, anteilig an den Kosten.
Private Krankenkassen müssen angefragt werden.
…oder rufen Sie mich gerne vorher dazu an – ich helfe Ihnen bei der Organisation!